Wissenschaftliche Integrität

Wissenschaftliche Integrität beschreibt die Verantwortung der Fraunhofer-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler hinsichtlich der Redlichkeit und Qualität ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Als namhafte Mitglieder der deutschen Forschungslandschaft verpflichten sich die Institute der Fraunhofer-Gesellschaft zur Einhaltung der Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, wie sie die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG formuliert.

Zu den Prinzipien guter wissenschaftlicher Arbeit gehören unter anderem die korrekte Kenntlichmachung verwendeter Quellen, das methodische und qualitätsgesicherte Vorgehen in der Projektarbeit, eine kritische Distanz zu den eigenen Forschungsergebnissen und die Sorge für die Nachverfolgbarkeit dieser Ergebnisse. Die Fraunhofer-Selbstverpflichtung zur Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis findet sich auf den zentralen Webseiten der Fraunhofer-Gesellschaft.  

Jedes Fraunhofer-Institut benennt zwei Ombudspersonen, die darauf hinwirken, die gute wissenschaftliche Praxis in allen Bereichen des Instituts tragfähig zu gestalten. Die beiden Ombudspersonen haben im Wesentlichen folgende Aufgaben: 

  • Mitwirkung bei der Vermittlung wissenschaftlicher Integrität am Institut 
  • Beratung und Mediation bei Konfliktfällen
  • Mitwirkung bei der Untersuchung von Verdachtsfällen

Unsere Ombudspersonen sind wissenschaftlich erfahrene Persönlichkeiten, die im Institut ein breites Vertrauen genießen. Sie sind Ihre Ansprechpersonen für alle Anliegen zur wissenschaftlichen Integrität im Fraunhofer IPK.