Allgemeine Schulungsbedingungen für Online-Schulungen der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V.

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Schulungsbedingungen gelten für Online-Schulungen (nachfolgend „Schulung“), die von der Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V., Hansastraße 27 c, 80686 München, Registergericht: Amtsgericht München, Vereinsregister-Nr. VR 446 (nachfolgend „Fraunhofer“) bzw. seiner Institute oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden.                
  2. Institute und Forschungseinrichtungen von Fraunhofer sind rechtlich unselbständige Einrichtungen von Fraunhofer. Die Schulungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung gelten daher als Schulungen von Fraunhofer. Sämtliche der in diesen Allgemeinen Schulungsbedingungen geregelten Rechte und Pflichten bestehen daher für und gegen Fraunhofer. Erklärungen eines Institutes oder einer Forschungseinrichtung von Fraunhofer sind Fraunhofer zuzurechnen.
  3. Die Allgemeinen Schulungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten gegenüber den natürlichen oder juristischen Personen, die den Vertrag über die Schulung mit Fraunhofer abschließen (nachfolgend „Vertragspartner“) und/oder den natürlichen Personen, die an den Schulungen teilnehmen (nachfolgend „Teilnehmende“).
  4. Ansprechpartner bei Schulungen ist, wer die organisatorische Verantwortung übernimmt (nachfolgend „Veranstalter“). Sofern ein Institut oder eine Forschungseinrichtung die organisatorische Verantwortung übernimmt, ist das Institut oder die Forschungseinrichtung Veranstalter.
  5. Online-Schulungen sind Schulungen, die digital übertragen werden und deren Teilnahme ausschließlich mittels eines Endgeräts über das Internet erfolgt (nachfolgend „Schulung“).
  6. Diese Allgemeinen Schulungsbedingungen gelten ausschließlich, soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich anders geregelt. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bestimmungen der Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Fraunhofer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  7. Soweit für die technische Durchführung der Schulung ein Vertragsverhältnis mit einem Dritten erforderlich ist (z.B. Registrierung und/oder Nutzerkonto bei Online-Diensteanbieter), sind zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Dritten zu berücksichtigen. Soweit es sich um Leistungen des Dritten handelt, wird Fraunhofer nicht Vertragspartei.
  8. Die Vertragssprache ist deutsch.

2. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieser Allgemeinen Schulungsbedingungen ist die Buchung der Schulung durch den Vertragspartner, die Teilnahme an einer Schulung durch die Teilnehmenden, die Durchführung der Schulung sowie die Erbringung etwaiger schulungsbegleitender Leistungen durch den Veranstalter.
  2. Inhalt, zeitlicher Ablauf, Anforderungen zur Teilnahme an einer Schulung und ggf. zu zahlende Teilnahmegebühren ergeben sich im Wesentlichen aus der jeweiligen Schulungsbeschreibung bzw. dem Schulungsangebot.
  3. Soweit eine Zertifizierung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Schulung Gegenstand der Schulung ist, gelten für die Zertifizierung die jeweiligen Regularien der zuständigen Zertifizierungsstellen. Durch eine Zertifizierung können weitere Kosten (Prüfungsgebühren) anfallen. Soweit die Zertifizierung – ggf. kostenpflichtig – von Dritten durchgeführt wird, schließen die Teilnehmenden einen Vertrag mit dem Dritten. Fraunhofer wird dann nicht Vertragspartei. In diesem Fall gelten die Regularien des jeweiligen Dritten.

3. Anmeldung; Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung für eine Schulung kann mittels hierfür von dem Veranstalter verwendeten Webseiten oder bereitgestellter Anmeldeformulare erfolgen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
  2. Soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, geben die Vertragspartner mit dem Ausfüllen und Absenden des bereit gestellten Anmeldeformulars ein Angebot zur Teilnahme der/des Teilnehmenden an der Schulung (nachfolgend „Online-Anmeldung“) ab. Ein Vertrag über die Teilnahme kommt mit der Annahme dieses Angebotes durch den Veranstalter zu Stande. Die Annahme erfolgt durch eine Anmeldebestätigung, die per E-Mail oder Post zugesendet wird.
  3. Bei einer Online-Anmeldung erhalten die Vertragspartner zunächst eine automatisierte Bestätigung per E-Mail, dass ihre Anmeldung eingegangen ist. Diese E-Mail stellt noch keine Annahme im Sinne von Absatz 2 dar.
  4. Ein Vertrag kann auch zustande kommen, wenn der Veranstalter ein individuelles Schulungsangebot in Textform unterbreitet und der Vertragspartner dieses – ebenfalls in Textform - annimmt.
  5. Anmeldebestätigungen sind grundsätzlich verbindlich und berechtigen die Teilnehmenden zur Teilnahme an der betreffenden Schulung. Etwas anderes gilt nur bei kostenlosen Schulungen mit begrenzter Kapazität. Wenn hierauf vorab hingewiesen wurde, kann der Zugang beim Erreichen der Kapazitätsgrenze verweigert werden.  

4. Registrierung, Verfügbarkeit, Zugang

  1. Bei bestimmen Schulungen kann eine vorherige Registrierung bei Dritten erforderlich sein, um bspw. Zugang zu bestimmter Software zu gewährleisten. Hierüber wird der Veranstalter die Vertragspartner vorab informieren.
  2. Erhalten die Vertragspartner bzw. Teilnehmenden zur Teilnahme an der Online-Schulung Zugangsdaten, dürfen sie diese Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben. Die Vertragspartner bzw. die Teilnehmenden sind verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Vertragspartner bzw. die Teilnehmenden sind verpflichtet, den Veranstalter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte, die nicht Teilnehmende bzw. Vertragspartner sind, bestehen.
  3. Schulungen sind grundsätzlich nur zum vorgesehenen Termin in Echtzeit verfügbar und können – soweit nicht ausdrücklich anders kommuniziert – nicht nachträglich abgerufen werden.

5. Vertragsinformationen

  1. Die Vertragspartner können diese Allgemeinen Schulungsbedingungen hier abrufen, speichern, und ausdrucken. Der Veranstalter speichert den Vertragstext (Vertragsinformationen und Teilnahmebedingungen). Die Vertragsinformationen (gebuchte Schulung; Teilnehmende, Teilnahmegebühr) können die Vertragspartner ihrer Anmeldebestätigung oder ihrem individuellen Schulungsangebot in Textform entnehmen. Die Vertragsinformationen sind nicht online abrufbar.
  2. Sofern der Teilnehmende nicht zugleich Vertragspartner ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, den/dem Teilnehmenden diese Allgemeinen Schulungsbedingungen zur Kenntnis zu bringen. 

6. Technische und individuelle Voraussetzungen, Mitwirkungspflichten der Teilnehmenden

  1. Für die Teilnahme an der Schulung ist eine Internetverbindung, ein Endgerät samt entsprechenden gängigen Webbrowsern oder ggf. weiterer Software (jeweils dem Stand der Technik entsprechend) erforderlich. Die genauen technischen Anforderungen zur Teilnahme können die Teilnehmenden der Schulungsbeschreibung bzw. dem Schulungsangebot des Veranstalters entnehmen oder werden den Vertragspartnern vor Schulungsbeginn per E-Mail übermittelt.
  2. Die Teilnehmenden sind für die Erfüllung der technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Sofern die Teilnehmenden die technischen Voraussetzungen nicht erfüllen oder es während der Schulung zu technischen Störungen kommt, die von den Teilnehmenden zu vertreten sind, entbindet das die Vertragspartner nicht von einer etwaigen Zahlungspflicht.
  3. Soweit Teilnehmende für die Teilnahme an einer Schulung bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen (bspw. Immatrikulation an einer Hochschule), sind diese von den Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen. Ohne entsprechenden Nachweis, kann den Teilnehmenden der Zugang zu der Schulung verwehrt werden.
  4. Aufgrund der technischen Umstände, die außerhalb des Einwirkungsbereich des Veranstalters liegen, steht der Veranstalter nicht für die durchgängige Erreichbarkeit der Schulung oder den jederzeitigen Abruf der dazugehörigen Inhalte der Schulung (z.B. Live-Streams, Online-Seminare, Unterlagen, etc.) ein. Die vorübergehende, kurzzeitige Nichterreichbarkeit der Schulungen und der dazugehörigen Inhalte berechtigen nicht zu Preisminderungen, zum Rücktritt oder zu Schadensersatzansprüchen.
  5. Darüber hinaus übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung für Störungen, deren Gründe außerhalb des Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Solche sind insbesondere Störungen des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder Stromausfälle.

7. Änderungen im Programmablauf

Bei der Programmgestaltung ist der Veranstalter frei. Solange der Gesamtcharakter der Schulung erhalten bleibt, kann der Veranstalter Referent:innen durch solche mit vergleichbarer Qualifikation ersetzen, Vorträge zeitlich verlegen oder inhaltliche Änderungen vornehmen, soweit dadurch der thematische Kern der Schulung nicht verändert wird. Der Veranstalter bemüht sich, Änderungen rechtzeitig per E-Mail oder auf seiner Webseite mitzuteilen. Änderungen im Sinne dieses Absatzes berechtigen die Vertragspartner nicht zur Minderung oder zur Geltendmachung sonstiger Schadensersatzansprüche.

8. Teilnahmegebühr; Fälligkeit

  1. Bei kostenpflichtigen Schulungen sind die Vertragspartner verpflichtet, die vereinbarte Teilnahmegebühr zu zahlen. Die Höhe der Teilnahmegebühr ergibt sich aus der Schulungsbeschreibung bzw. dem Schulungsangebot.
  2. Die Teilnahmegebühr ist im Voraus gemäß den angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zu leisten. Die Teilnahmegebühr ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungszugang auf das in der Rechnung genannte Konto zu zahlen. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs auf dem Konto des Veranstalters.
  3. Mit der Teilnahmegebühr wird die Teilnahme am Schulungsprogramm abgegolten.
  4. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von Fraunhofer ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, von Fraunhofer nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von Fraunhofer steht.
  5. Die Vertragspartner können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ihr Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

9. Widerrufsrecht

Ist der Vertragspartner Verbraucher, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir ihn im Folgenden informieren. Verbraucher ist, wer ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik IPK
Pascalstr. 8-9
10587 Berlin

Telefon +49 30 39006-238
Fax + 49 30 39006-392

weiterbildung@ipk.fraunhofer.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

Fraunhofer-Institut für Produktionsanlagen und Konstruktionstechnik IPK
Pascalstr. 8-9
10587 Berlin

Telefon +49 30 39006-238
Fax + 49 30 39006-392

weiterbildung@ipk.fraunhofer.de

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

10. Stornierung durch Vertragspartner; Benennung einer Vertretung

  1. Ein vertragliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht für die Vertragspartner ist nicht vereinbart.
  2. Können Teilnehmende, aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu verantworten hat, an der Schulung nicht teilnehmen, ist die Teilnahmegebühr dennoch fällig und bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragspartner die Teilnahme des Teilnehmenden noch vor Schulungsbeginn absagen.
  3. Abweichend von Absatz 2 kann der Veranstalter eine Erstattung der Teilnahmegebühr ganz oder teilweise vorsehen. Näheres hierzu ergibt sich aus der jeweiligen Schulungsbeschreibung bzw. dem Schulungsangebot.
  4. Sofern eine Erstattung von Teilnahmegebühren vorgesehen ist und diese nicht ausdrücklich anders geregelt wird, wird bei einer
    – Absage bis zu 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn eine Erstattung in Höhe von 100 Prozent
    – Absage bis zu 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn eine Erstattung in Höhe von 75 Prozent
    – Absage bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn eine Erstattung in Höhe von 50 Prozent
    – Absage innerhalb von 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn keine Erstattung gewährt.
  5. Mitteilungen über die Nichtteilnahme sind in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) an den Veranstalter zu richten. Für den Zeitpunkt der Mitteilung ist das Datum des Poststempels, bei Faxsendungen oder E-Mails das Sendedatum maßgeblich.
  6. Erstattungen erfolgen – soweit nicht anders vereinbart oder gesetzlich geregelt – innerhalb von 2 Monaten nach Beendigung der Schulung mittels der bei der Buchung verwendeten Bezahlmethode.
  7. Können Teilnehmende die Schulung nicht besuchen, ist der Vertragspartner berechtigt, eine Vertretung zu benennen, die statt des Teilnehmenden an der Schulung teilnimmt. Die Vertretung muss gegenüber dem Veranstalter benannt werden. Hierzu sind die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben in Textform an den Veranstalter zu senden und die erforderlichen Voraussetzungen nachzuweisen.

11. Absage durch Fraunhofer; Rücktritt durch Fraunhofer

  1. Fraunhofer behält sich vor, die Schulung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen aus wichtigem Grund ganz oder teilweise abzusagen oder abzubrechen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Fraunhofer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Durchführung der Schulung nicht zumutbar ist. Insbesondere ist ein wichtiger Grund gegeben bei begründeter Gefahr terroristischer Anschläge, heftigen Naturereignissen, höherer Gewalt (z.B. kriegerischen Handlungen, Streiks, Epidemien, Betriebsstörungen), Verhinderung, Erkrankung oder Tod eines:r Referent:in oder sonstiger Personen, die für Inhalte und Durchführung des Schulungsprogramms wesentlich sind.
  2. Wird die Schulung nach Maßgabe von Absatz 1 abgesagt, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Teilnahmegebühr. Für bereits geleistete Zahlungen können Vertragspartner Erstattung verlangen. Bei Abbruch der Schulung erhalten die Vertragspartner eine dem Umfang der entgangenen Programmpunkte angemessene Erstattung. Weitere Ansprüche wegen der Absage oder dem Abbruch stehen den Vertragspartnern nicht zu, soweit der Veranstalter den Grund der Absage oder des Abbruchs nicht zu vertreten hat.
  3. Ist in der Leistungsbeschreibung einer Schulung beim Vertragsschluss eine Mindestteilnehmerzahl für die Schulung festgelegt, unter der die Durchführung der Schulung im Sinne der Teilnehmenden, aufgrund des Schulungsformats und der geplanten Rahmenbedingungen (insb. Workshops, Diskussionsrunden oder ähnliche Programme, die Interaktion erfordern), den Zweck der Schulung nicht mehr erfüllen kann, ist Fraunhofer bis 21 Tage vor der Schulung berechtigt, seinen Rücktritt von der Schulung zu erklären und diese abzusagen, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

12. Störung der technischen Infrastruktur

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, jede Tätigkeit zu unterlassen, die bestimmt oder geeignet ist, die Schulung oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu stören und/oder übermäßig zu überlasten.

13. Virtuelles Hausrecht

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmende von der Schulung auszuschließen, wenn sie in erheblicher oder nach Abmahnung fortgesetzter Weise gegen diese Allgemeinen Schulungsbedingungen verstoßen, Rechte Dritter beeinträchtigen oder gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Insbesondere können Teilnehmende ausgeschlossen werden, wenn sie anstößige, verleumderische oder politische Inhalte verbreiten, andere Teilnehmende belästigen oder den Ablauf der Schulung stören.

14. Werbe- und Verkaufsaktivitäten

  1. Während der Schulung ist jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch die Teilnehmenden und/oder Vertragspartner untersagt.
  2. Für ihre Hinweise auf die Schulung (z.B. im Internet) sind die Teilnehmenden und/oder Vertragspartner selbst verantwortlich. Sie handeln insofern nicht im Auftrag des Veranstalters.

15. Bild- und/oder Tonaufnahmen

  1. Der Veranstalter kann während der Schulung Bild-, Video- und/oder Tonaufnahmen anfertigen. Diese Aufnahmen dienen der Qualitätssicherung und werden ausschließlich intern und zu diesem Zweck verwendet. Der Veranstalter achtet bei der Verwertung der Aufnahmen darauf, die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmenden nicht zu verletzen.
  2. Den Teilnehmenden ist die Anfertigung und Nutzung von Bild- und/ oder Tonaufnahmen der Schulung (z.B. Screenshots, Aufzeichnungen) nicht gestattet.

16. Schulungsmaterial; Know-How, Urheber- und Nutzungsrechte

  1. An Teilnehmende übermittelte oder ausgehändigte Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigungen, Verbreitungen oder Veröffentlichungen dieser Unterlagen sind nicht gestattet. Eine Vervielfältigung der Unterlagen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Fraunhofer ausschließlich für private Zwecke im Sinne des § 53 UrhG gestattet. Ebenso werden, soweit im Einzelfall nicht anders geregelt, keinerlei Nutzungsrechte an den in den Schulungsunterlagen enthaltenen und von den Referent:innen vermittelten Inhalten eingeräumt.
  2. Teilnehmende und/oder Vertragspartner verpflichten sich, alle technischen Details, technische Beschreibungen, Bauzeichnungen, Lastenhefte, Softwarecodes, wissenschaftliche Sachverständigengutachten und die sich daraus ergebenden sowie sonstige durch die Teilnahme gewonnenen Erkenntnisse (nachfolgend „Know-How“) und kaufmännische oder geschäftliche Informationen und Erkenntnisse, die als vertraulich gekennzeichnet sind, z. B. durch ein entsprechendes Wasserzeichen oder die innerhalb der Schulung ausdrücklich als vertraulich benannt werden, vertraulich zu behandeln und diese Informationen und Erkenntnisse nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt nicht für Informationen, die dem Vertragspartner, den Teilnehmenden und/oder der Öffentlichkeit vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung der Teilnehmenden bzw. Vertragspartner bekannt oder allgemein zugänglich wurden oder Informationen entsprechen, die den Teilnehmenden bzw. den Vertragspartnern von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht wurden oder von einem Mitarbeiter des Vertragspartners, der keine Kenntnis der mitgeteilten Informationen hatte, selbständig entwickelt wurden.

17. Haftung

  1. Fraunhofer übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten in den Schulungsunterlagen gemachten Angaben und Inhalte. Insbesondere übernimmt Fraunhofer keine Haftung für Schäden, die aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Schulung Erlernten und/oder Vermittelten entstanden sind.
  2. Fraunhofer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für Fahrlässigkeit haftet Fraunhofer unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
  3. Fraunhofer haftet bei leichter Fahrlässigkeit auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist der Haftungsumfang auf den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht ebenfalls keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Fraunhofer.

18. Datenschutz

Fraunhofer verarbeitet personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Registrierung und Teilnahme an der Schulung erhoben werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Weitere Informationen insbesondere zu Zwecken und Umfang der Verarbeitung, sowie den Betroffenenrechten finden sich in den Datenschutzinformationen von Fraunhofer, auf die jeweils bei der Anmeldung zur Schulung hingewiesen werden.

19. Exportklausel

Soweit die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen durch Fraunhofer aufgrund der nationalen, europäischen oder US-amerikanischen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts einschließlich Embargos (und/oder sonstigen Sanktionen) einer Genehmigung bedarf oder verboten ist, steht die Vertragserfüllung unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Genehmigung durch die zuständigen Behörden; bei Nichterteilung der Genehmigung oder bei einem Verbot liegt seitens Fraunhofer keine Pflichtverletzung vor. Eine Schadensersatzpflicht Fraunhofers aufgrund von Verzögerungen oder Leistungshindernissen im Hinblick auf deutsche, europäische, US-amerikanische oder internationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts einschließlich Embargos (und/oder sonstige Sanktionen) ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für sonstige Ansprüche (wie bspw. Rückzahlungs- oder Garantieansprüche aufgrund von Anzahlungsbürgschaften oder Anzahlungsgarantien etc.).

20. Schlussbestimmungen

  1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die EU-Kommission folgende Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet: www.ec.europa.eu/consumers/odr.
  3. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist Fraunhofer nicht verpflichtet und nicht bereit.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Im Verhältnis zu Vertragspartnern oder Teilnehmenden, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, ist für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gerichtsstand München vereinbart.
  5. Soweit die Vertragspartner oder Teilnehmende Kaufmann, juristische Peron des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Erfüllungsort für Leistungen von Fraunhofer der Sitz des Veranstalters. Erfüllungsort für Zahlungen des Vertragspartners oder Teilnehmenden ist München.