Nachhaltigkeitsberichterstattung

Was ist Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Unter Nachhaltigkeitsberichterstattung versteht man die freiwillige, angeforderte oder vorgeschriebene Offenlegung von nicht-finanziellen Informationen über die Leistung einer Organisation gegenüber Außenstehenden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst sich mit qualitativen und quantitativen Informationen zu Umwelt-, Sozial-, Wirtschafts- und Unternehmensführungsfragen. Diese Kriterien werden häufig unter dem Akronym ESG (Environmental, Social and Governance) zusammengefasst.

Das Feld der europäischen und nationalen Nachhaltigkeitsvorschriften wird stetig komplexer – von der Sustainability Reporting Directive (CSRD) bis hin zu spezifischen Produktvorschriften wie CBAM oder ESPR.

Navigieren Sie durch die wachsenden Anforderungen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die weitreichende Auswirkungen auf Lieferketten und Unternehmensverantwortung hat. Erhalten Sie Einblicke in die EU Deforestation Regulation (EUDR), die darauf abzielt, entwaldungsfreie Lieferketten zu fördern.

Nutzen Sie den Regularienkompass Nachhaltigkeit, um den Überblick zu behalten und Ihr Nachhaltigkeitsmanagement zukunftssicher zu gestalten. Mit unserer Unterstützung wird das Erfüllen von Nachhaltigkeitsanforderungen zu einer strategischen Chance für Ihr Unternehmen.

Welche Regularien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung deckt der Regularienkompass ab?

CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism)

Ziel der CBAM ist es, dem Risiko von Carbon Leakage entgegenzuwirken, falls weltweit weiterhin Unterschiede in den Ambitionsniveaus bestehen, während die EU ihre Reduktionsziele beschleunigt.

CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive)

Die CSDDD zielt darauf ab, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, zukünftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten verpflichtet werden sollen.

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

Die CSRD legt fest, welche Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind und wie diese Berichterstattung gestaltet werden soll.

EU-Taxonomie-Verordnung

Die Verordnung dient zur Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten – ob sie im Sinne der EU-Strategie als nachhaltig gelten oder nicht.

LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)

Das LkSG regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten.  

ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation)

Die ESPR legt ökologische Standards für das Design bestimmter Produktgruppen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union fest. Vom Geltungsbereich umfasst werden auch Onlinehandel und Importware.

HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz)

Ziel des HinSchG ist der Schutz von Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden.

EUDR (EU Deforestation Regulation)

Die EUDR soll das Risiko minimieren, dass Produkte auf den EU-Markt gelangen, die am Anfang der Lieferkette mit Entwaldung, Waldschädigung sowie der illegalen Vertreibung der lokalen Bevölkerung in Verbindung stehen.

EnEfG (Energieeffizienzgesetz)

Das EnEfG regelt die Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen für Unternehmen, die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen von Endenergieeinsparmaßnahmen in Unternehmen, sowie die Vermeidung, Verwendung sowie Auskunft über Abwärme für Unternehmen.

Der Regularienkompass Nachhaltigkeit hat eine rein unterstützende Funktion und bietet eine Orientierung für den Einstieg in die Beschäftigung mit den verschiedenen Regularien für Unternehmen im Themenfeld Nachhaltigkeit. Er kann eine ausführliche Befassung mit dem Themenkomplex nicht ersetzen. Stand: Februar 2025

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